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BFH, 21.11.2003 - III B 43/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 79b Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 295
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 155; ZPO § 295
NZB: kumulative Urteilsbegründung, Verletzung der Hinweispflicht - datenbank.nwb.de
Übernahme der Gewerbekennzahl des Statistischen Landesamtes für die konkrete Zuordnung eines Unternehmens; Zulässigkeit einer NZB bei kumulativer Begr.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kumulative Bezeichnung der Zulassungsgründe bei Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung der Amtsermittlungspflicht und der Hinweispflicht durch das Finanzgericht
Verfahrensgang
- FG Berlin, 05.02.2003 - 2 K 4510/00
- BFH, 21.11.2003 - III B 43/03
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 07.03.2002 - III R 44/97
InvZulG 1993: Erhöhte Zulage bei verarbeitendem Gewerbe
Auszug aus BFH, 21.11.2003 - III B 43/03
Nach ständiger Rechtsprechung haben die Finanzämter die konkrete Zuordnung eines Unternehmens zu einer bestimmten Gewerbekennzahl durch die statistischen Landesämter in aller Regel zu übernehmen, es sei denn, sie wäre offensichtlich falsch (BFH-Urteil vom 7. März 2002 III R 44/97, BFHE 198, 169, BStBl II 2002, 545, ständige Rechtsprechung).Zwar weist der Kläger zutreffend darauf hin, dass eine nur kurzfristige Vermietung (bis zu drei Monaten) an ein nichtbegünstigtes Unternehmen zulagenunschädlich ist; denn in diesem Falle verbleibt das Wirtschaftsgut im Betrieb des Investors (BFH-Urteil in BFHE 198, 169, BStBl II 2002, 545; vom 3. August 2000 III R 76/97, BFHE 194, 282, BStBl II 2001, 446).
- BFH, 21.07.1995 - V B 37/95
Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht des Finanzgerichts
Auszug aus BFH, 21.11.2003 - III B 43/03
d) Nach § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 FGO kann im Übrigen die Rüge eines verzichtbaren Verfahrensmangels --hier Verletzung der Sachaufklärungspflicht (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55)-- nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Mangel in der nächsten mündlichen Verhandlung nicht gerügt worden ist. - BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 4.76
Protokollfehler - Rügeverzicht durch Rechtsunkundigen - Revisionsrüge - …
Auszug aus BFH, 21.11.2003 - III B 43/03
Eine "Parallelwertung in der Laiensphäre" (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1976 VI C 4.76, BVerwGE 51, 66) spricht dafür, dem Kläger das Unterlassen mit der Folge eines Rügeverzichtes zuzurechnen.
- BFH, 27.02.2003 - IV B 199/01
Verfahrensmangel; Hinweispflicht
Auszug aus BFH, 21.11.2003 - III B 43/03
Auch dafür muss u.a. vorgetragen werden, worauf konkret das Gericht hätte hinweisen müssen und vor allem, was der Kläger auf einen derartigen Hinweis noch an konkreten Beweismitteln beigebracht bzw. sonst vorgetragen hätte und aus welchem Grund ein Anlass für einen gerichtlichen Hinweis bestanden habe (…BFH-Beschlüsse vom 23. Dezember 2002 III B 77/02, BFH/NV 2003, 502, 503, m.w.N.; vom 27. Februar 2003 IV B 199-202/01, BFH/NV 2003, 1189, 1190). - BFH, 23.12.2002 - III B 77/02
NZB: Verfahrensmangel - fehlende Entscheidungsgründe, fehlerhafte Beweiswürdigung
Auszug aus BFH, 21.11.2003 - III B 43/03
Auch dafür muss u.a. vorgetragen werden, worauf konkret das Gericht hätte hinweisen müssen und vor allem, was der Kläger auf einen derartigen Hinweis noch an konkreten Beweismitteln beigebracht bzw. sonst vorgetragen hätte und aus welchem Grund ein Anlass für einen gerichtlichen Hinweis bestanden habe (BFH-Beschlüsse vom 23. Dezember 2002 III B 77/02, BFH/NV 2003, 502, 503, m.w.N.;… vom 27. Februar 2003 IV B 199-202/01, BFH/NV 2003, 1189, 1190). - BFH, 20.01.2003 - III B 63/02
NZB - grundsätzliche Bedeutung, kumulative Begründung, Divergenz
Auszug aus BFH, 21.11.2003 - III B 43/03
Davon hängt aber die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde ab, wenn eine Klageabweisung auf mehreren Gründen beruht und jeder dieser Gründe für sich die Entscheidung trägt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Januar 2003 III B 63/02, BFH/NV 2003, 644, m.w.N.). - BFH, 03.08.2000 - III R 76/97
Verbleibensvoraussetzungen bei der Investitionszulage
Auszug aus BFH, 21.11.2003 - III B 43/03
Zwar weist der Kläger zutreffend darauf hin, dass eine nur kurzfristige Vermietung (bis zu drei Monaten) an ein nichtbegünstigtes Unternehmen zulagenunschädlich ist; denn in diesem Falle verbleibt das Wirtschaftsgut im Betrieb des Investors (BFH-Urteil in BFHE 198, 169, BStBl II 2002, 545; vom 3. August 2000 III R 76/97, BFHE 194, 282, BStBl II 2001, 446). - BFH, 13.01.2003 - III B 51/02
NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 21.11.2003 - III B 43/03
Insbesondere ist darzulegen, inwieweit das FG nach seinem insoweit maßgebenden, ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Standpunkt zu einer weiteren Ermittlung verpflichtet gewesen wäre oder die vollständige Berücksichtigung des Inhalts der Akten zu einer anderen für den Kläger günstigeren Entscheidung geführt hätte (BFH-Beschluss vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640, 641). - BFH, 01.10.2002 - X B 34/02
NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 21.11.2003 - III B 43/03
a) Wird die Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das FG gerügt (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist genau anzugeben, welche konkreten Tatsachen das FG von sich aus hätte aufklären sollen und/oder welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes und/oder einer Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes auf der Grundlage der insoweit maßgebenden, ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 X B 34/02, BFH/NV 2003, 76;… vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332, m.w.N.). - BFH, 18.03.2003 - I B 98/02
Übergehen von Beweisanträgen; Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 21.11.2003 - III B 43/03
§ 76 Abs. 2 FGO verpflichtet das Gericht indes nicht dazu, die maßgebende Rechtsfrage mit den Beteiligten umfassend zu erörtern; auch ist das FG grundsätzlich nicht zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (BFH-Beschluss vom 18. März 2003 I B 98/02, BFH/NV 2003, 1191). - BFH, 25.06.2002 - X B 199/01
Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen
- BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99
Zollrecht; Einreihung einer Ware als Kultur von Mikroorganismen
- BFH, 13.08.1998 - VI B 189/96
Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verlust des Rügerechts
- BFH, 05.03.1997 - X B 104/96
- BFH, 13.01.2011 - V R 65/09
Keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für Umsätze aus sog. …
Als "landwirtschaftliche Dienstleistungen" sind daher nicht Leistungen anzusehen, die keinen landwirtschaftlichen Zwecken dienen und sich nicht auf normalerweise in land-, forst- und fischwirtschaftlichen Betrieben verwendete Mittel beziehen (EuGH-Urteile Harbs in Slg. 2004, I-7101, BFH/NV 2004, 371 Rdnr. 31, und Stadt Sundern in Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320 Rdnr. 29). - BFH, 23.12.2004 - III B 14/04
NZB: kumulative Urteilsbegründung, Mängel im Kassenbuch, Schätzung
Wird die Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das FG gerügt (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist genau anzugeben, welche konkreten Tatsachen das FG von sich aus hätte aufklären sollen und/oder welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts und/oder einer Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage der insoweit maßgebenden, ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 21. November 2003 III B 43/03, BFH/NV 2004, 371). - BFH, 16.08.2007 - VIII B 210/06
Divergenz
Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob beim Kläger als Universitätsprofessor durch das Unterlassen eines ausdrücklich in der letzten mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrages überdies ein Rügeverzicht i.S. von § 295 ZPO anzunehmen wäre, dazu vgl. BFH-Beschluss vom 21. November 2003 III B 43/03 (BFH/NV 2004, 371, m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 14.02.2013 - 5 K 281/11
Unterfallen von Zuchtleistungen eines Landwirts für Nichtlandwirte unter die …
Als "landwirtschaftliche Dienstleistungen" sind daher nicht Leistungen anzusehen, die keinen landwirtschaftlichen Zwecken dienen und sich nicht auf normalerweise in land-, forst- und fischwirtschaftlichen Betrieben verwendete Mittel beziehen (EuGH-Urteile Harbs, BFH/NV 2004, 371 Rdnr. 31, und Stadt Sundern, BFH/NV Beilage 2005, 320 Rdnr. 29). - BFH, 19.01.2010 - IV B 136/08
Darlegung bei einer Divergenzrüge sowie bei der Rüge einer …
Denn der Kläger hätte jedenfalls auch darlegen müssen, was er noch vorgetragen hätte, wenn ihm rechtliches Gehör gewährt worden wäre (…BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608; vom 21. November 2003 III B 43/03, BFH/NV 2004, 371). - BFH, 18.12.2008 - IV B 8/08
Grenzen der richterlichen Hinweispflicht
Wird die Verletzung der Hinweispflicht gerügt (§ 76 Abs. 2 FGO), so muss u.a. dargelegt werden, aus welchem Grund ein Anlass zu einem Hinweis des Gerichts bestand (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. November 2003 III B 43/03, BFH/NV 2004, 371;… Gräber/ Ruban, a.a.O., § 120 Rz 71, jeweils m.w.N.). - BFH, 06.12.2006 - II B 24/06
Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer gerichtlichen Verletzung der …
Vorzutragen ist ferner, was die Beteiligten im Falle des Hinweises konkret vorgetragen hätten und inwiefern das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf dem vermeintlichen Verfahrensmangel beruhen kann (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Dezember 1998 VIII B 105/97, BFH/NV 1999, 797;… vom 9. Dezember 2003 III B 135/03, BFH/NV 2004, 339; vom 21. November 2003 III B 43/03, BFH/NV 2004, 371). - BFH, 25.01.2005 - III B 43/04
Außergewöhnliche Belastung - Übernahme von Zivilprozesskosten für nahe Angehörige
Beruht die Klageabweisung auf mehreren Gründen und trägt jeder dieser Gründe für sich die Entscheidung, so ist die Nichtzulassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer zu jeder dieser Begründungen einen Zulassungsgrund form- und fristgerecht darlegt (BFH-Beschluss vom 21. November 2003 III B 43/03, BFH/NV 2004, 371, m.w.N.).